Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit den Kunden abschließen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Erfüllung der Leistungen als angenommen.
Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
- Angebot/Vertragsabschluss
Auf Anfrage hin erstellen wir ein unverbindliches, freibleibendes Angebot. Sofern gewünscht, findet zuvor ein Kennenlern-Gespräch am Wohnort des Kunden statt. Bei diesem Gespräch wird gemeinsam das Leistungsverzeichnis erstellt.
- Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das jeweilige Leistungsverzeichnis und die darin enthaltenen Preise. Das Leistungsverzeichnis ist wesentlicher Vertragsbestandteil.
Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende angeordnete Arbeiten werden gesondert verrechnet.
Wir sind berechtigt, im Notfall Dritte zwecks Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragten. Der Kunde ist hierüber zu informieren.
Wir erhalten für die Dauer des Vertrages Hausrecht. Dieses berechtigt uns, Zutritt nur den Personen zu gestatten, die zuvor mit dem Kunden besprochen worden sind. Bei notwendigen Diensten Fremder (z. B. Handwerker) werden diese unter Beaufsichtigung eingelassen.
Wir erhalten alle erforderlichen Schlüssel für das maßgebliche Objekt. Nachschlüssel dürfen nicht angefertigt werden; für den Verlust der erhaltenen Schlüssel haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit, ebenso für dadurch eventuell notwendige Schlossersatzkosten. Sofern eine Schlüsselübergabe nicht persönlich, sondern z. B. durch Einwurf in den Briefkasten erfolgt, entfällt jegliche Haftung. Zusätzliche Kosten für Schlüsselübergaben werden gesondert berechnet.
Verlorene Schlüssel werden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Der Kunde hat alle zur Durchführung des Vertrages notwendigen Hilfsmittel, wie z. B. technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Kunden zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zulasten des Kunden entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss einen gültigen Impfschutznachweis, einen aktuellen Nachweis über die Haftpflichtversicherung sowie einen evtl. Nachweis über die Krankenversicherung vorzulegen. Über Wurm- und Ungezieferbefall hat uns der Kunde unaufgefordert zu informieren.
Wir sind berechtigt für den Fall, dass ein Tier wegläuft und nicht mehr zurückkommt, den Tierschutzverein oder das nächst liegende Tierheim zu informieren. Wird das Tier nicht mehr aufgefunden, so sind wir hierfür nicht haftbar.
Der Kunde versichert, dass zum Zeitpunkt der Übergabe das vertragsgegenständliche Tier gesund, nicht gefährlich und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, uns alle charakterlichen, gesundheitlichen und körperlichen Eigenschaften des Tieres mitzuteilen, insbesondere auch soweit es Verhaltensauffälligkeiten betrifft.
Der Kunde hinterlässt eine Adresse/Telefonnummer, unter der er während seiner Abwesenheit zu erreichen ist oder benennt für den Notfall eine Vertrauensperson.
Wir sind berechtigt, bei ganztägigen Aufträgen in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie des nachts auch eine Stunde nach freiem Ermessen das Objekt zu verlassen.
- Vergütung/Zahlungsbedingungen
Vereinbart ist der Preis, der sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergibt. Ansonsten gelten die aktuellen Preise des jeweiligen Leistungsverzeichnisses.
Tritt der Kunde aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, so hat er folgende Stornierungskosten zu tragen:
Bis 60 Tage vor Ausführungsbeginn: Grundpreis
59 – 20 Tage vor Ausführungsbeginn: 25 % der Auftragssumme
19 – 1 Tag vor Ausführungsbeginn: 40 % der Auftragssumme
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme zu leisten. Die restlichen 50 % werden bei Schlüsselrückgabe nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist dann 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Sofern wir gezwungen sind, im Rahmen unserer Leistungen Bargeld auszulegen, ist dies nach Vorlage der Quittungen bei Rückübergabe der Schlüssel vom Kunden zu erstatten.
- Dauer
Verträge sind auf unbestimmte Dauer geschlossen, sofern nicht eine Befristung erfolgt.
Sie können mit einer Frist von 4 Wochen per eingeschriebenen Brief gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Haftung
Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung unserer Leistungen und für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch uns bzw. unsere Mitarbeiter verursacht worden sind. Zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht gehört ausweislich der Satzung der Stadt Gotha das Schneeräumen ab 3 cm Höhe; bei Glätte die Flächen durch abstumpfende Mittel zu behandeln. Dies wochentags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Bei Naturkatastrophen, Unwettern oder höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung.
Wird uns Bargeld in Verwahrung gegeben, so wird dies schriftlich quittiert und im Abnahmeprotokoll wieder abgerechnet. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Geheimhaltung
Wir werden über alles, was uns im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangt ist, Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
Wir und der Kunde verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung persönlicher Daten.
- Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht davon berührt. Im Wege der Vertragsauslegung ist eine Regelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz.